Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung, Lagebeurteilung und Orientierung in der Örtlichkeit und ggf. der näheren Umgebung.
Grundlage zur Erstellung der Pläne ist die DIN 14095 sowie die Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststellen.
Feuerwehrpläne bestehen aus einem schriftlichen Teil, dem Übersichtsplan und den Geschossplänen. In besonderen Fällen können Sonderpläne wie zum Beispiel Umgebungs-, Anfahr-, Abwässer- und Detailpläne erforderlich werden.
Der schriftliche Teil umfasst die allgemeine Objektinformationen und zusätzliche textliche Erläuterungen aufgeführt.
Aus den allgemeinen Objektinformationen kann die Feuerwehr Angaben zu der Nutzung, den wichtigsten Ansprechpartnern und dem Umfang der Feuerwehrpläne entnehmen. Hier ist auch aufgeführt, wann die Unterlagen angefertigt wurden, die nächste Revision ansteht und wer die Unterlagen in welcher Ausfertigung erhalten hat.
In den zusätzlichen textlichen Erläuterungen werden detailliertere Angaben zu dem Objekt aufgelistet, wie beispielsweise Personalstand und Nutzerzahl, Arbeits- und Öffnungszeiten, Hinweise zur Energieversorgung, relevante Bedienstellen von Brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen, Gefahrenstellen.
Im Übersichtsplan werden unter anderem Informationen über die Befahrbarkeit des Objektgeländes, Zufahrtsmöglichkeiten und Zufahrteinschränkungen, Löschwasserentnahmemöglichkeiten, Feuerwehrhaupt- und Nebenzugänge, Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Freischaltelement (FSE), Brandmeldezentrale (BMZ), Feuerwehrinformationssysteme, Bereiche mit besonderen Gefahren, Hauptabsperreinrichtungen für Gas, Strom, Wasser, dargestellt.
In Geschossplänen werden zum Beispiel Angaben zu Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, für die Feuerwehr relevante Bedienstellen von Brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen, Steigleitungen, Warnhinweise auf Bereiche und Räume mit besonderen Gefahren, Gefahrgutlagerstellen mit Angaben zur Art und Menge, eingetragen.
Die Pläne werden farbig gestaltet, um der Feuerwehr einen schnellen visuellen Überblick über das Objekt zu verschaffen.
Aufgestellt werden die Pläne in Abstimmung mit dem Objekteigentümer bzw. dem Betreiber und der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Feuerwehrpläne sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Alle 2 Jahre sind die Unterlagen durch eine sachkundige Person zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
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