… werden zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, gewerblichen Objekten, Sonderbauten (Schulen, Altenheime, etc.), Versammlungsstätten (Theater) oder sonstigen gefährdeten Objekten (Hotels, Flughäfen, etc.) erforderlich.
„Plan für die Nutzer einer baulichen Anlage, auf dem die erforderlichen Informationen über die Fluchtwege dargestellt sind und auf dem Informationen zur Evakuierung und Rettung sowie für zu ergreifende Sofortmaßnahmen enthalten sein können.“
(Quelle: DIN ISO 23601, Abschnitt 3.2, S. 6, Stand 12-2010)
Aus Flucht- und Rettungspläne können ortskundige wie auch ortsunkundige Personen Informationen über mögliche Fluchtwege, Positionierungen von Feuerlöscher- und Meldeeinrichtungen, Ersthilfeeinrichtungen und Verhaltensregeln entnehmen. Zur Orientierung für den Nutzer im Objekt ist der Standort in dem Plan dargestellt. Die Pläne sind lagegerecht zu erstellen.
Die Grundlagen für die Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne bilden verschiedene Vorgaben wie beispielsweise die DIN ISO 23601, DIN EN ISO 7010, ASR A1.3, ASR A2.3.
Dargestellte Grundrisse der Flucht- und Rettungspläne müssen immer den aktuellen Objektstand wiedergeben. Bauliche Veränderungen oder Erweiterungen an den Objekten erfordern eine entsprechende Anpassung der Flucht- und Rettungspläne.
Heinrich-Imbusch-Straße 27
44651 Herne
info@feuerwehrplaene-miller.de
Copyright @ Heiko Miller Alle Rechte vorbehalten